hfg ulm – club off ulm

initiative von studenten und freunden der hfg ulm 1953 - 1968

news

03.2011

Metamorphose eines Baudenkmals

zur Sanierung des Gebäude-Ensembles der hfg ulm
Stellungnahme DWB Hessen

Der Gebäudekomplex der hfg ulm ist eine Inkunabel der Zweiten Moderne. Eine der wenigen aus ihrer Zeit. Eine, in der Architektur und Programm einer weitsichtigen Neugründung aufs Engste zusammengingen und jener heute legendären Hochschule für Gestaltung Ulm (1953-1968) das unverwechselbare Profil verliehen. Die internationale Schule, schon bald renommiert und von Weltgeltung bis in die Gegenwart, existiert nicht mehr. Ihr materielles Vermächtnis jedoch, die von Max Bill entworfenen, sacht in die Hanglage sich fügenden Bauten aber wurden bereits 1979 unter Denkmalschutz gestellt. Würdigung und Prävention in einem, sollte man meinen. Nichts anderes verband seinerzeit auch der Deutsche Werkbund – Wegbereiter und Wegbegleiter der Neuen Sachlichkeit über mehr als ein halbes Jahrhundert – mit diesem zur Bewahrung verpflichtenden Status.

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zur Sanierung des Gebäude-Ensembles der hfg ulm
Stellungnahme DWB Hessen

Der Gebäudekomplex der hfg ulm ist eine Inkunabel der Zweiten Moderne. Eine der wenigen aus ihrer Zeit. Eine, in der Architektur und Programm einer weitsichtigen Neugründung aufs Engste zusammengingen und jener heute legendären Hochschule für Gestaltung Ulm (1953-1968) das unverwechselbare Profil verliehen. Die internationale Schule, schon bald renommiert und von Weltgeltung bis in die Gegenwart, existiert nicht mehr. Ihr materielles Vermächtnis jedoch, die von Max Bill entworfenen, sacht in die Hanglage sich fügenden Bauten aber wurden bereits 1979 unter Denkmalschutz gestellt. Würdigung und Prävention in einem, sollte man meinen. Nichts anderes verband seinerzeit auch der Deutsche Werkbund – Wegbereiter und Wegbegleiter der Neuen Sachlichkeit über mehr als ein halbes Jahrhundert – mit diesem zur Bewahrung verpflichtenden Status.

 

Gewiß, es gab vor dem Jahre 1979 und leider auch danach manche bedenkliche Änderungen an Bau und Terrain, die freilich dann bei den zuständigen Tübinger Denkmalschützern als lässliche Bausünden, wenn nicht wohlbegründete Notwendigkeiten irgendwie durchgingen. Im Zuge der kürzlich angelaufenen und zweifellos dringend gebotenen Generalsanierung des Schulgebäudes entpuppt sich jedoch erst die völlige Nichtigkeit eines solchen Schutzanspruchs. Um das Ausmaß dessen zu begreifen, was da derzeit mit dem ‚Baudenkmal hfg ulm’ angerichtet wird, mögen einige erhellende Anmerkungen hilfreich sein.

Schon zu Beginn der 70er Jahre sah sich die Eigentümerin der großzügig bemessenen Immobilie, die Stiftung Hochschule für Gestaltung Ulm, einst als Geschwister-Scholl-Stiftung Trägerin der privaten Schule, genötigt, dem desolaten Zustand der Gebäude durch eine erste Sanierung abzuhelfen. Mit der Universität Ulm und ihrer Absicht, sich mit ihren psycho-sozialen Fachbereichen in die leerstehenden Räumlichkeiten einzumieten, stand schließlich eine potente, verlässliche und langfristige, weil aus öffentlichen Mitteln finanzierte Mieterin ‚ins Haus’. Und so setzte nach dem Start einer anhaltenden und einträglichen Bebauung bislang ungenutzter Grundstücke auf dem weitläufigen Gelände auch die Renovierung und Umnutzung für den Bedarf der künftigen Bewohner ein.

Weit entfernt von einem Interessenkonflikt wussten Stiftung und Architekt, Fred Hochstrasser, den Bedürfnissen der Psychosomatiker nach Sicherheit und Geborgenheit ihrer ambulanten Klientel augenfällig entgegenzukommen. Fred Hochstrasser, einst Student der hfg ulm und Bauleiter bei ihrer Errichtung, besorgte diese Aufgaben erstaunlich geräuschlos. Das darf nicht wirklich erstaunen, fand doch der abseits gelegene, verlassene Schulbau nach den Turbulenzen der Schließung der hfg kaum noch so etwas wie öffentliches Interesse. Einmal ganz abgesehen von der Ulmer Bürgerschaft, die den Gebäudekomplex von Anfang an als Fremdkörper mit dubiosem Inhalt erachtete. 1976 bezogen die universitären Mieter ihr neues Domizil.
Was dann als Ergebnis partnerschaftlicher Verständigung allein äußerlich in Form von Zutaten, Ergänzungen und Modifikationen oder im Inneren als Einrichtungsschrott zu betrachten war, hat Eingeweihte zutiefst verschreckt. All das freilich sind Petitessen aus einer Zeit, in der Gestaltung als Formalismus gehandelt, keinen Stellenwert mehr besaß. Weder die Ex-Ulmer, noch die Kulturträger der Stadt Ulm, die intellektuelle Elite oder der Denkmalschutz sahen Anlaß oder gar Sinn, laut und vernehmlich zu protestieren. Das gilt auch für den Deutschen Werkbund. Immerhin, die kraftvolle Architektur widerstand, blieb, was sie war.

Das also alles sind nachgerade Kleinigkeiten, und vielleicht auch wieder rückführbar, im Vergleich zu dem, was derzeit mit den Bill-Bauten geschieht. Jetzt geht es nicht mehr um Verunstaltung, um kleine miese Kompromisse oder architektonisches Unvermögen. Was sich nun ungläubig und fassungslos bestaunen läßt, ist nichts weniger als eine Metamorphose: die Verwandlung der Architektur-Ikone hfg ulm in ein drittklassiges Verwaltungsgebäude.

Wie das? Das verraten die Fenster.
Sie verdanken sich dem lang geplanten Auszug der bisherigen Dauermieterin in eigene Quartiere und damit einer längst fälligen Grundsanierung nach energetischem Konzept. Bei einer Beton-Stahlskelett-Konstruktion, die denkmalgeschützt, äußerlich nicht verändert werden darf, eine gewiß ebenso umfangreiche wie herausfordernde Aufgabe. Daß sie bei Adrian Hochstrasser, dem Sohn des Erstsanierers, und seinem Architektur- und Planungsbüro in Ulm, nicht in den besten Händen läge, vermuteten frühzeitig etliche Skeptiker, denen 40 Jahre familiäre Immobilienpflege auf dem Kuhberg – mit Vater Hochstrasser überdies gute 17 Jahre an der Stiftung Spitze – kaum als hinreichende Qualifikation erschien.

Adrian Hochstrasser indes, aufgewachsen auf dem Schulterrain, überraschte die Missgünstigen wie die Wohlwollenden mit seiner Wahl von blau eingefärbten und blau spiegelnden Isoliergläsern, die nur durch eine vorerst kryptische spätere Umnutzung, nicht jedoch durch ihre technischen Eigenschaften als effizienter Sonnenschutz zu rechtfertigen sind. Wie jedermann weiß, gibt es farblose Alternativen. Man braucht nicht vom Fach zu sein, um zu erkennen, dass ein solches Material das Gebäude seines ursprünglichen Erscheinungsbildes beraubt, ist doch gerade der hohe Anteil an Fensterflächen und ihre subtile Gliederung im Verbund mit Holz und Beton sein Charakteristikum. Wer sich an diesen architektonischen Elementen vergeht, löst das Image des Gebäudes auf und transformiert es in etwas anderes, das derzeit nur Mutmaßungen zuläßt. Das von der Stiftung gegenwärtig vermarktete Nutzungskonzept für ein ‚Zentrum für Gestaltung HfG’, kann es nicht sein; dergleichen bräuchte keine azurne Fassadenverfremdung.

Indessen, gerade die beteiligten Fachleute zeigten sich willig, die Fahrt ins Blaue abzusegnen. Allen voran der Baubürgermeister der Stadt Ulm, Alexander Wetzig, Architekt und Stadtplaner von Haus aus, und in Personalunion seit etlichen Jahren Vorsitzender der Stiftung. Sein geschäftsführender Stiftungsvorstand, Dr. Dieter Bosch, vollauf mit der Umnutzung der Baulichkeiten zu eben diesem ‚Gestaltungszentrum’ und Sondieren künftiger Mieteinnahmen befasst, erwies sich konform. Und die Landesdenkmalpflege in der Person von Dr. Günter Kolb ganz offensichtlich, wie versichert wird, desgleichen. Eine unheilige Allianz.
Denn entweder man verfolgt hier insgeheim bereits gänzlich andere Nutzungspläne oder aber es handelt sich bei den Gläsern um einen besonders günstigen Materialeinkauf. Angesichts der enormen verglasten Partien des Gebäudes gewiß eine verständliche, aber unangebrachte Sparmaßnahme.
Das Resultat ist in beiden Fällen das nämliche: die mutwillige Beschädigung, ja Vernichtung eines nationalen Baudenkmals von internationalem Rang, dessen Aufstieg zum Weltkulturerbe damit zugleich endgültig ad acta zu legen ist.

Es ist wahr, man kann einer privaten Stiftung HfG nicht vorschreiben, was sie ihren Statuten nach zu tun hat, sehr wohl aber was sie bei Sanierungsbedarf unter allen Umständen zu lassen hat. Hier hat die Denkmalpflege kläglich versagt. Bisherige Proteste etwa seitens des club off ulm oder der Bauhaus-Stiftung verliefen so gut wie im Sande.

Ein Baudenkmal ist eine öffentliche Angelegenheit im Wortsinn, die sich häufig erst Öffentlichkeit verschaffen muß. Dazu möchte der Deutsche Werkbund Hessen, seiner Satzung ebenso verpflichtet wie dem Interesse der Allgemeinheit, entschieden beitragen.

In Anbetracht der Geschehnisse fordert der Deutsche Werkbund Hessen daher nachdrücklich und unmissverständlich den sofortigen Stopp des Fenstereinbaus und eine Revision der Glasauswahl. Er fordert darüber hinaus das unverzügliche Stornieren öffentlicher Fördermittel und Finanzierungszusagen der Stadt Ulm und des Landes Baden-Württemberg. Mehr fordert er vorerst nicht.

Der Vorstand des Deutschen Werkbund Hessen

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